Ausweise für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich tätige Jugendliche und junge Erwachsene können in Zukunft, nach der Umgestaltung des Ausweis-Systems, wieder Ausweise der Stadt Burghausen bekommen, welche als Nachweis für ihre Tätigkeit dienen und bestimmte Vergünstigungen gewähren.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Jugendpflege Burghausen erhalten von der Stadt den roten Ehrenamtausweis, welcher nachweist, dass sie für die städtische Jugendpflege tätig sind, eine entsprechende Ausbildung oder eine entsprechende Praxiserfahrung haben und auch alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ehrenamtliche der Jugendverbände und Vereine können den grauen Berechtigungsausweis der Stadt Burghausen erhalten, wenn sie aktiv in der Jugendarabeit des Verbandes oder Vereines tätig sind und eine entsprechende Ausbildung haben.
Die Ausweise sind jeweils ein Jahr gültig und werden - frühestens zwei Monate vor Beginn eines neuen Jahres - verlängert, wenn weiterhin ein ehrenamtliches Engagement besteht.
Der Unterschied dieser Ausweise zur JuleiCa ist die Gültigkeit. Die städtischen Ausweise haben nur in und um Burghausen Gültigkeit, die JuleiCa gilt bundesweit.
Über die möglichen Vergünstigungen werden die AusweisinhaberInnen persönlich informiert. Anfang 2010 soll dann auch noch eine Broschüre mit allen Vergünstigungen erstellt werden.
Die Ausweise können bei der Jugendpflege Burghausen über das Formular, welches hier zum Download steht, beantragt werden. Der ausgefüllte Antrag ist mit einem Passfoto bei der Bürgerinfo im Bürgerhaus abzugeben. Zur Verlängerung wird eine Bestätigung des Verbandes bzw. Vereines benötigt, welche hier ebenfalls zum Download bereit steht.
